Warum eine Grünordnung?

Festsetzung einer Grünordnung für den Stadtbereich Königsbrunn als Vorgabe zukünftiger Bebauungspläne und als Richtlinie bei Änderung bestehender Bebauungspläne.

Die Gestaltung der Stadt Königsbrunn wird sich zukünftig ändern, nicht nur im Zentrum, sondern auch durch die geplante Wohnbebauung. Auch die Anforderung für die Grünplanung hat sich dadurch verändert, denn die natürlichen Ressourcen und Rückzugsgebiete für Mensch und Tier in der Stadt werden immer weniger, auch wenn die Gestaltung von Parkflächen und Erholungsflächen nicht vernachlässigt wurde bzw. wird.

Die Grünordnung in Bebauungsplänen obliegt jedoch keiner Festsetzung. Jeder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt kann das Thema Grünordnung unterschiedlich behandeln. Dies belegen auch die Bebauungspläne der Stadt Königsbrunn, deren Artenlisten in den letzten 20 Jahren nicht angepasst wurden. Ob dies einer gesamten umweltbezogenen Betrachtung zugute kommt, ist zu bezweifeln.

Insbesondere die Ausarbeitung von falsch dimensionierten Grünflächen mit hohem Pflegeaufwand oder von sogenanntem Alibi-Grün mit fremdländischen bzw. unzweckmäßigen Bepflanzungen ist überall vorzufinden. Es ist nun die Aufgabe, in unserer Stadt eine vernünftige Grünordnung aufzustellen, um in der Gesamtheit der Stadtfläche eine ökologisch und familienfreundliche Umwelt zu schaffen.
Im Übrigen fordere ich keine Baumschutzverordnung. Die Erfahrung zeigt das eine Baumschutzverordnung erhaltenswerte Bäume kaum schützt, sondern nur eine unzureichende Ersatzpflanzung von gefällten Bäumen nach sich zieht.

Auch sollte man den Kosten-Nutzen-Faktor für die Pflege nicht aus den Augen lassen.

Vorteil einer Festsetzung ist:

  • Architekten dient diese Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes und so werden Grünflächen optimal gestaltet
  • Ein Bauherr wird seine Außenplanung vorab über die Vorgaben in der Grünordnung anpassen.
  • Die Stadtverwaltung wird sich auf die voraussichtlich anfallenden Pflegemaßnahmen personell und maschinell einstellen können.
  • Die nachträgliche Änderung in veralteten Bebauungsplänen wird vereinfacht, die Erweiterungen und eventuelle Ausnahmen auf spezielle örtliche Begebenheiten sind dennoch möglich z.B. Begrünung von Tiefgarageneinfahrten.
  • Zusätzlich ist zu überlegen, ob eine Verhältniszahl von öffentlichem Grünflächen zu privaten Grünflächen (ohne Straßen- und Wegeflächen) festzusetzten ist. Dies ist jedoch bei z.B. überplanten Bodendenkmählern oder Regenrückhalteflächen als bedenklich anzusehen.

Entwurf Grünordnung für Königsbrunn

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