GO Königsbrunn
Allgemeine Grünordnung für Königsbrunn (Entwurf 2026)
Inhalt:
- Private Grünflächen
- Straßenbegleitgrün (öffentlich)
- Weitere öffentliche Grünflächen
- Dachgärten
- Schottergärten
- Giftpflanzen
- Regeln und Vorgaben festgesetzter Planungen
- Zeitraum der Ausführung
- Fertigstellungspflege
- Regenwasser
- Schutz bestehender Gehölze
- Nicht festgesetzte Pflanzungen
- Mindestgrößen
- Mutterboden
- DIN-Normen
- Anlage 1: Artenliste
- Anlage 2: Resiliente Bäume
- Auf den privaten Grundstücken ist je angefangene 500 m² Gesamtgrundstücksfläche ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume der Artenliste für Bäume (siehe Anhang) zu pflanzen. Die in einer Planzeichnung festgesetzten vorhandenen Bäume können hierbei angerechnet werden. Artenauswahl, Pflanzenqualität, Sicherung des Bodenstandraumes, Pflanzzeitpunkt und Erhaltung der Pflanzung sind zu beachten.
Exotisch wirkende Hecken, insbesondere Thujapflanzen und Kirschlorbeerpflanzen als Formhecken, sind als Abgrenzung zu öffentlichen Flächen nicht zulässig. Es sind die Grenzabstände nach §§ 43 - 54, 74 AGBGB - Nachbarrechtsgesetz Bayern Art. 47 und die städtische Satzung zur Errichtung von Einfriedungen einzuhalten. - In einem neu anzulegenden Straßenbegleitgrün sind die in der Planzeichnung dargestellten Einzelbäume entsprechend Artenliste für Bäume (siehe Anlage) in für den Straßenraum geeigneten Sorten zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen im Bereich der Verkehrsflächen müssen Bäume mit einem hohen Kronenansatz, vorzugsweise mit einem Stammumfang von min. 16 cm Verwendung finden. Verschiebungen der Baumstandorte sowie Unterbrechungen der straßenbegleitenden Grünflächen zur Errichtung von Grundstückszufahrten sind möglich.
- Die öffentlichen Grünflächen außerhalb von straßenbegleitenden Grünflächen sind mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie mit den in der Planzeichnung dargestellten Bäumen in lokal typischen Sorten gemäß Artenliste zu bepflanzen. Hierbei kann in geringem Umfang von den im Plan dargestellten Baumstandorten abgewichen werden.
Zur Abgrenzung öffentlicher Grünflächen sind bevorzugt 2-reihige Strauchbepflanzungen (Abstand der Pflanzen in der Reihe 2m im Versatz) einzuplanen. Die Mindestqualitäten und die Arten der Artenliste sind einzuhalten. - Dachbegrünung: Wenn es die Statik ermöglicht ist für Flachdächer und leicht geneigte Dächer eine Dachbegrünung (extensiv oder intensiv) anzusteben. Ein Abflussbeiwert von 0,3 bis 0,6 ist einzuhalten. Die begrünte Fläche wird aus der Flächenberechnung zur einer eventuellen Regenwasserabgabe ausgenommen.
- Gartenflächen aus Schotter und Kies sind verboten. Alpine Gärten und Trockenrasengesellschaften werden in privaten Gärten bis 10 qm Gesamtfläche geduldet, wenn eine entsprechende Artenvielfalt hergestellt wird.
- Im Bereich von Kindertagesstätten und Spielplätzen und deren näheren Umfeld sind auf öffentlichen bzw. privaten Flächen keine giftigen Gehölze zulässig.(Giftklasse + bis +++)
- Für die durch Planzeichen nach Punkt 2 und 3 festgesetzten Anpflanzungen sind die Angaben zu Artenauswahl, Pflanzqualität, Sicherung des Bodenstandraumes, Pflanzzeitpunkt und Erhaltung der Pflanzung zu beachten. Von den Standorten der festgesetzten Bäume kann im Rahmen der Ausführungsplanung in geringem Umfang abgewichen werden.
- Ausführungszeitpunkt der Pflanzung:
Die Pflanzung hat vorzugsweise in der Vegetationspause zu erfolgen, wenn die Fertigstellungspflege (insbesondere die Bewässerung) nicht ausreichend gesichert ist.- Die Begrünung durch Bäume (Punkt 1) auf privaten Grundstücken ist spätestens mit Fertigstellung des gebäudeumgebenen Erdplanums zu pflanzen. Diese soll nach der Ausführung der Stadtverwaltung angezeigt werden. Besteht eine Pflanzplanung für den gesamten privaten Grünbereich, in der die Vorgaben aus Punkt 1 eingeplant sind, kann auf Antrag der Pflanzzeitpunkt der Baumvorgabe verschoben werden - längstens auf zwei Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes.
- Die öffentlichen Grünflächen sind spätestens mit Fertigstellung der Erschließung zu pflanzen.
- Erhaltung und Pflege der Pflanzungen
Sämtliche vorgeschriebene Pflanzungen sind im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Ausgefallene Pflanzen sind sortengleich zu ersetzen.- Bäume sind bis zur Ausbildung eines gleichmäßigen Kronenaufbaues gegebenenfalls mit einem Erziehungsschnitt zu versehen, anschließend ist im Rahmen der Unterhaltungspflege nur noch in Zeitabständen von 5 - 10 Jahren das Totholz zu entfernen.
- Sträucher in öffentlichen Grünflächen sind bedarfsorientiert ca. alle 10 - 15 Jahre während der Vegetationsruhe sukzessive zur Verjüngung auf den Stock zu setzen bzw. zurückzunehmen.
- Wasserversickerung:
Pflanzflächen sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sie eine breitflächige Versickerung von nicht verschmutztem Oberflächenwasser über die belebte Bodenzone ermöglichen. - Schutz bestehender Gehölze:
Vorhandener Gehölzbestand ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bau- und Rückbaumaßnahmen wirksam zu schützen. - Für weitere Gehölzpflanzungen, die nicht im Plan festgesetzt sind, sollen bevorzugt ebenfalls die in der Artenliste aufgeführten Arten verwendet werden. Koniferen und exotisch wirkende Gehölze sind zu vermeiden.
- Mindestqualitäten zum Zeitpunkt der Pflanzung
- für öffentliche Grünflächen:
Großkronige Bäume:
Hochstämme oder Stammbüsche, 3 - 4 mal verpflanzt,
Stammumfang min. 16 - 18;
bei straßenbegleitender Bepflanzung ausschließlich Bäume mit geradem, durchgehendem Leittrieb aus extra weitem Stand
Mittelkronige Bäume:
wie vor, jedoch Stammumfang min. 12 – 14;
bei straßenbegleitender Bepflanzung ausschließlich Bäume mit geradem, durchgehendem Leittrieb aus extra weitem Stand
Sträucher:
2-3 mal verpflanzt, Cont. oder m.B. Höhe min. 80 cm – 100 cm. - Für private Grünflächen:
Großkronige Bäume:
Hochstämme oder Stammbüsche, 3 - 4-mal verpflanzt
Stammumfang min. 16 - 18
Mittelkronige Bäume:
wie vor, jedoch Stammumfang min. 12 – 14
Sträucher:
2-3 mal verpflanzt, Cont. oder m.B. Höhe min. 80 cm – 100 cm.
- für öffentliche Grünflächen:
Anmerkung: Die angegebenen Qualitätsvorgaben ermöglichen ein besseres Anwachsen der Pflanzen und einen geringeren Pflegeaufwand bis zum Ende der Fertigstellungspflege (siehe auch Punkt 9). Die Reduzierung der angegebenen Größen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- Der Mutterboden ist gemäß § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Oberbodenarbeiten sind die Richtlinien der angegebenen DIN-Normen zu beachten.
- Es gelten die gültigen DIN Vorschriften:
DIN 18 320: Grundsätze des Landschaftsbaus
DIN 18 915: Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke
DIN 18 300: Erdarbeiten Grundwasser
DIN 18 920: Schutz von Bäumen.
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Anhang 1 Artenlisten:
Bäume und Sträucher sind auch in lokal typischen Sorten zulässig, wenn sie dem Erscheinungsbild der Art entsprechen. Um den auskommenden klimatischen Herausforderungen zu begegnen sind sog. resiliente Pflanzenarten (siehe Punkt 17) möglich. Schlank wachsende Baumarten im Straßenbegleitgrün sind zu bevorzugen. Auf pflegeintensive Pflanzensorten ist in öffentlichen Grünflächen weitestgehend zu verzichten.-
Großkronige Bäume, Wuchsklasse I
*Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
*Spitz-Ahorn Acer platanoides
Esche Fraxinus excelsior
Stiel-Eiche Quercus robur
*Winter-Linde Tilia cordata -
Mittelkronige Bäume, Wuchsklasse II
Feld-Ahorn Acer campestre
Birke Betula pendula
*Hainbuche Carpinus betulus
Vogel-Kirsche Prunus avium
Mehlbeere Sorbus aria
Vogelbeere Sorbus aucuparia
Obstgehölze als Hochstamm -
Artenliste für Sträucher
Kornelkirsche Cornus mas
Hasel Corylus avellana
Weißdorn Crataegus monogyna
Schlehe Prunus spinosa
Alpenjohannisbeere Ribes alpinum
Hunds-Rose Rosa canina
Wein-Rose Rosa rubiginosa
Purpur-Weide Salix purpurea -
Wildgehölze
Feldahorn Acer campestre
Hainbuche Carpinus betulus
Kornelkirsche Cornus mas
Weißdorn Crataegus monogyna
Schlehe Prunus spinosa
Hunds-Rose Rosa canina
Hasel Corylus avellana -
Stauden und Zwergwüchsige Pflanzen sind aus den heimischen Pflanzenarten auszuwählen. Bienennährgehölze und Vogelnährgehölze sind bei geeignetem Standort sinnvollerweise vorzuziehen. (*für eine straßenbegleitende Bepflanzung geeignete Bäume)
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Anhang 2: Resiliente Arten
Königsbrunn gehört zur Zone Südbayerisches Hügelland (Liste 3)
(Auszug aus der Artenliste der Bayerische Akademie
für Naturschutz und Landschaftspflege)
- Weiß-Tanne Abies alba
Französischer Ahorn Acer monspessulanum
Schwarz-Erle Alnus glutinosa
Grau-Erle Alnus incana
Echte Felsenbirne Amelanchier ovalis
Ess-Kastanie Castanea sativa
Roter Hartriegel Cornus sanguinea
Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
Rot-Buche Fagus sylvatica
Gewöhnlicher Efeu Hedera helix
Sanddorn Hippophae rhamnoides
Gemeine Walnuss Juglans regia
Europäische Lärche Larix decidua
Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare
Holz-Apfel Malus sylvestris
Europäische Hopfenbuche Ostrya carpinifolia
Wald-Kiefer Pinus sylvestris
Schwarz-Pappel Populus nigra
Zitter-Pappel Populus tremula
Stein-Weichsel Prunus mahaleb
Trauben-Kirsche Prunus padus
Trauben-Eiche Quercus petraea
Flaum-Eiche Quercus pubescens
Purgier-Kreuzdorn Rhamnus cathartica
Faulbaum Rhamnus frangula
Essig-Rose Rosa gallica
Silber-Weide Salix alba
Sal-Weide Salix caprea
Grau-Weide Salix cinerea
Lavendel-Weide Salix eleagnos
Bruch-Weide Salix fragilis
Korb-Weide Salix viminalis
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Trauben-Holunder Sambucus racemosa
Speierling Sorbus domestica
Elsbeere Sorbus torminalis
Pimpernuss Staphylea pinnata
