Entwurf Grünordnung

GO Königsbrunn

Allgemeine Grünordnung für Königsbrunn (Entwurf 2026)

Inhalt:

  1. Private Grünflächen
  2. Straßenbegleitgrün (öffentlich)
  3. Weitere öffentliche Grünflächen
  4. Dachgärten
  5. Schottergärten
  6. Giftpflanzen
  7. Regeln und Vorgaben festgesetzter Planungen
  8. Zeitraum der Ausführung
  9. Fertigstellungspflege
  10. Regenwasser
  11. Schutz bestehender Gehölze
  12. Nicht festgesetzte Pflanzungen
  13. Mindestgrößen
  14. Mutterboden
  15. DIN-Normen
  16. Anlage 1: Artenliste
  17. Anlage 2: Resiliente Bäume
  1. Auf den privaten Grundstücken ist je angefangene 500 m² Gesamtgrundstücksfläche ein großkroniger Baum oder zwei kleinkronige Bäume der Artenliste für Bäume (siehe Anhang) zu pflanzen. Die in einer Planzeichnung festgesetzten vorhandenen Bäume können hierbei angerechnet werden. Artenauswahl, Pflanzenqualität, Sicherung des Bodenstandraumes, Pflanzzeitpunkt und Erhaltung der Pflanzung sind zu beachten.
    Exotisch wirkende Hecken, insbesondere Thujapflanzen und Kirschlorbeerpflanzen als Formhecken, sind als Abgrenzung zu öffentlichen Flächen nicht zulässig. Es sind die Grenzabstände nach §§ 43 - 54, 74 AGBGB - Nachbarrechtsgesetz Bayern Art. 47 und die städtische Satzung zur Errichtung von Einfriedungen einzuhalten.
  2. In einem neu anzulegenden Straßenbegleitgrün sind die in der Planzeichnung dargestellten Einzelbäume entsprechend Artenliste für Bäume (siehe Anlage) in für den Straßenraum geeigneten Sorten zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen im Bereich der Verkehrsflächen müssen Bäume mit einem hohen Kronenansatz, vorzugsweise mit einem Stammumfang von min. 16 cm Verwendung finden. Verschiebungen der Baumstandorte sowie Unterbrechungen der straßenbegleitenden Grünflächen zur Errichtung von Grundstückszufahrten sind möglich.
  3. Die öffentlichen Grünflächen außerhalb von straßenbegleitenden Grünflächen sind mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie mit den in der Planzeichnung dargestellten Bäumen in lokal typischen Sorten gemäß Artenliste zu bepflanzen. Hierbei kann in geringem Umfang von den im Plan dargestellten Baumstandorten abgewichen werden.
    Zur Abgrenzung öffentlicher Grünflächen sind bevorzugt 2-reihige Strauchbepflanzungen (Abstand der Pflanzen in der Reihe 2m im Versatz) einzuplanen. Die Mindestqualitäten und die Arten der Artenliste sind einzuhalten.
  4. Dachbegrünung: Wenn es die Statik ermöglicht ist für Flachdächer und leicht geneigte Dächer eine Dachbegrünung (extensiv oder intensiv) anzusteben. Ein Abflussbeiwert von 0,3 bis 0,6 ist einzuhalten. Die begrünte Fläche wird aus der Flächenberechnung zur einer eventuellen Regenwasserabgabe ausgenommen.
  5. Gartenflächen aus Schotter und Kies sind verboten. Alpine Gärten und Trockenrasengesellschaften werden in privaten Gärten bis 10 qm Gesamtfläche geduldet, wenn eine entsprechende Artenvielfalt hergestellt wird.
  6. Im Bereich von Kindertagesstätten und Spielplätzen und deren näheren Umfeld sind auf öffentlichen bzw. privaten Flächen keine giftigen Gehölze zulässig.(Giftklasse + bis +++)
  7. Für die durch Planzeichen nach Punkt 2 und 3 festgesetzten Anpflanzungen sind die Angaben zu Artenauswahl, Pflanzqualität, Sicherung des Bodenstandraumes, Pflanzzeitpunkt und Erhaltung der Pflanzung zu beachten. Von den Standorten der festgesetzten Bäume kann im Rahmen der Ausführungsplanung in geringem Umfang abgewichen werden.
  8. Ausführungszeitpunkt der Pflanzung:
    Die Pflanzung hat vorzugsweise in der Vegetationspause zu erfolgen, wenn die Fertigstellungspflege (insbesondere die Bewässerung) nicht ausreichend gesichert ist.

    1. Die Begrünung durch Bäume (Punkt 1) auf privaten Grundstücken ist spätestens mit Fertigstellung des gebäudeumgebenen Erdplanums zu pflanzen. Diese soll nach der Ausführung der Stadtverwaltung angezeigt werden. Besteht eine Pflanzplanung für den gesamten privaten Grünbereich, in der die Vorgaben aus Punkt 1 eingeplant sind, kann auf Antrag der Pflanzzeitpunkt der Baumvorgabe verschoben werden - längstens auf zwei Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes.
    2. Die öffentlichen Grünflächen sind spätestens mit Fertigstellung der Erschließung zu pflanzen.
  9. Erhaltung und Pflege der Pflanzungen
    Sämtliche vorgeschriebene Pflanzungen sind im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Ausgefallene Pflanzen sind sortengleich zu ersetzen.

    1. Bäume sind bis zur Ausbildung eines gleichmäßigen Kronenaufbaues gegebenenfalls mit einem Erziehungsschnitt zu versehen, anschließend ist im Rahmen der Unterhaltungspflege nur noch in Zeitabständen von 5 - 10 Jahren das Totholz zu entfernen.
    2. Sträucher in öffentlichen Grünflächen sind bedarfsorientiert ca. alle 10 - 15 Jahre während der Vegetationsruhe sukzessive zur Verjüngung auf den Stock zu setzen bzw. zurückzunehmen.
  10. Wasserversickerung:
    Pflanzflächen sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sie eine breitflächige Versickerung von nicht verschmutztem Oberflächenwasser über die belebte Bodenzone ermöglichen.
  11. Schutz bestehender Gehölze:
    Vorhandener Gehölzbestand ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Bau- und Rückbaumaßnahmen wirksam zu schützen.
  12. Für weitere Gehölzpflanzungen, die nicht im Plan festgesetzt sind, sollen bevorzugt ebenfalls die in der Artenliste aufgeführten Arten verwendet werden. Koniferen und exotisch wirkende Gehölze sind zu vermeiden.
  13. Mindestqualitäten zum Zeitpunkt der Pflanzung
    1. für öffentliche Grünflächen:
      Großkronige Bäume:
      Hochstämme oder Stammbüsche, 3 - 4 mal verpflanzt,
      Stammumfang min. 16 - 18;
      bei straßenbegleitender Bepflanzung ausschließlich Bäume mit geradem, durchgehendem Leittrieb aus extra weitem Stand
      Mittelkronige Bäume:
      wie vor, jedoch Stammumfang min. 12 – 14;
      bei straßenbegleitender Bepflanzung ausschließlich Bäume mit geradem, durchgehendem Leittrieb aus extra weitem Stand
      Sträucher:
      2-3 mal verpflanzt, Cont. oder m.B. Höhe min. 80 cm – 100 cm.
    2. Für private Grünflächen:
      Großkronige Bäume:
      Hochstämme oder Stammbüsche, 3 - 4-mal verpflanzt
      Stammumfang min. 16 - 18
      Mittelkronige Bäume:
      wie vor, jedoch Stammumfang min. 12 – 14
      Sträucher:
      2-3 mal verpflanzt, Cont. oder m.B. Höhe min. 80 cm – 100 cm.

Anmerkung: Die angegebenen Qualitätsvorgaben ermöglichen ein besseres Anwachsen der Pflanzen und einen geringeren Pflegeaufwand bis zum Ende der Fertigstellungspflege (siehe auch Punkt 9). Die Reduzierung der angegebenen Größen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

  1. Der Mutterboden ist gemäß § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Oberbodenarbeiten sind die Richtlinien der angegebenen DIN-Normen zu beachten.
  2. Es gelten die gültigen DIN Vorschriften:
    DIN 18 320: Grundsätze des Landschaftsbaus
    DIN 18 915: Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke
    DIN 18 300: Erdarbeiten Grundwasser
    DIN 18 920: Schutz von Bäumen.
  3. Anhang 1 Artenlisten:
    Bäume und Sträucher sind auch in lokal typischen Sorten zulässig, wenn sie dem Erscheinungsbild der Art entsprechen. Um den auskommenden klimatischen Herausforderungen zu begegnen sind sog. resiliente Pflanzenarten (siehe Punkt 17) möglich. Schlank wachsende Baumarten im Straßenbegleitgrün sind zu bevorzugen. Auf pflegeintensive Pflanzensorten ist in öffentlichen Grünflächen weitestgehend zu verzichten.

    1. Großkronige Bäume, Wuchsklasse I

      *Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
      *Spitz-Ahorn Acer platanoides
      Esche Fraxinus excelsior
      Stiel-Eiche Quercus robur
      *Winter-Linde Tilia cordata

    2. Mittelkronige Bäume, Wuchsklasse II

      Feld-Ahorn Acer campestre
      Birke Betula pendula
      *Hainbuche Carpinus betulus
      Vogel-Kirsche Prunus avium
      Mehlbeere Sorbus aria
      Vogelbeere Sorbus aucuparia
      Obstgehölze als Hochstamm

    3. Artenliste für Sträucher

      Kornelkirsche Cornus mas
      Hasel Corylus avellana
      Weißdorn Crataegus monogyna
      Schlehe Prunus spinosa
      Alpenjohannisbeere Ribes alpinum
      Hunds-Rose Rosa canina
      Wein-Rose Rosa rubiginosa
      Purpur-Weide Salix purpurea

    4. Wildgehölze

      Feldahorn Acer campestre
      Hainbuche Carpinus betulus
      Kornelkirsche Cornus mas
      Weißdorn Crataegus monogyna
      Schlehe Prunus spinosa
      Hunds-Rose Rosa canina
      Hasel Corylus avellana

    5. Stauden und Zwergwüchsige Pflanzen sind aus den heimischen Pflanzenarten auszuwählen. Bienennährgehölze und Vogelnährgehölze sind bei geeignetem Standort sinnvollerweise vorzuziehen. (*für eine straßenbegleitende Bepflanzung geeignete Bäume)

  4. Anhang 2: Resiliente Arten
    Königsbrunn gehört zur Zone Südbayerisches Hügelland (Liste 3)
    (Auszug aus der Artenliste der Bayerische Akademie
    für Naturschutz und Landschaftspflege)

  • Weiß-Tanne Abies alba
    Französischer Ahorn Acer monspessulanum
    Schwarz-Erle Alnus glutinosa
    Grau-Erle Alnus incana
    Echte Felsenbirne Amelanchier ovalis
    Ess-Kastanie Castanea sativa
    Roter Hartriegel Cornus sanguinea
    Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata
    Pfaffenhütchen Euonymus europaeus
    Rot-Buche Fagus sylvatica
    Gewöhnlicher Efeu Hedera helix
    Sanddorn Hippophae rhamnoides
    Gemeine Walnuss Juglans regia
    Europäische Lärche Larix decidua
    Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare
    Holz-Apfel Malus sylvestris
    Europäische Hopfenbuche Ostrya carpinifolia
    Wald-Kiefer Pinus sylvestris
    Schwarz-Pappel Populus nigra
    Zitter-Pappel Populus tremula
    Stein-Weichsel Prunus mahaleb
    Trauben-Kirsche Prunus padus
    Trauben-Eiche Quercus petraea
    Flaum-Eiche Quercus pubescens
    Purgier-Kreuzdorn Rhamnus cathartica
    Faulbaum Rhamnus frangula
    Essig-Rose Rosa gallica
    Silber-Weide Salix alba
    Sal-Weide Salix caprea
    Grau-Weide Salix cinerea
    Lavendel-Weide Salix eleagnos
    Bruch-Weide Salix fragilis
    Korb-Weide Salix viminalis
    Schwarzer Holunder Sambucus nigra
    Trauben-Holunder Sambucus racemosa
    Speierling Sorbus domestica
    Elsbeere Sorbus torminalis
    Pimpernuss Staphylea pinnata

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